Würzburger Karosserie- und Schadenstage Erhöhtes Klagerisiko für Werkstätten?

Von Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz 2 min Lesedauer

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Alte und neue BGH-Rechtsprechung zum Werkstattrisiko und zur subjektbezogenen Schadensbetrachtung sind ein Kernthema der Würzburger Karosserie- und Schadenstage am 24. und 25. März 2023.

Werkstattrisiko und subjektbezogene Schadensbetrachtung schützen den Geschädigten – aber auch die Werkstatt? BGH-Richter Dr. Oliver Klein referiert hierzu in Würzburg.
Werkstattrisiko und subjektbezogene Schadensbetrachtung schützen den Geschädigten – aber auch die Werkstatt? BGH-Richter Dr. Oliver Klein referiert hierzu in Würzburg.
(Bild: Stefan Bausewein)

Was passiert, wenn der Haftpflichtversicherer den Geschädigten etwa in Form eines Prüfberichts darauf hinweist, dass die Rechnung der Werkstatt zu hoch ist? Und wie ist es, wenn der Geschädigte seine Schadensersatzforderung an die Werkstatt abgetreten hat? Ist eine solche Abtretung überhaupt wirksam? Und liegt das Werkstatt- und Prognoserisiko dann immer noch beim Unfallverursacher? Zu all dem und mehr gibt es alte und neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der BGH-Richter Dr. Oliver Klein Rahmen seines Vortrags auf den Würzburger Karosserie- und Schadenstagen am 24. und 25. März 2023 erläutert.

Es ist gängige Praxis, dass K&L-Betriebe dem Kunden möglichst alles abnehmen, wenn es um die Reparatur seines Unfallschadens geht: Die Betriebe erstellen einen Kostenvoranschlag und korrespondieren mit der Versicherung, sie reparieren das Fahrzeug und rechnen anschließend direkt mit der Versicherung ab. Läuft alles gut, erhält der Geschädigte sein Auto repariert und gereinigt zurück, ohne dass er in Vorleistung treten musste. Voraussetzung hierfür ist die Abtretung.

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Die Würzburger Karosserie- und Schadenstage vom 24. bis 25. März 2023 sind der Treffpunkt für die K&L-Branche. Festgemacht am Leitthema "Die Unfallreparatur in Zeiten von E-Call und Künstlicher Intelligenz – rechtliche und praktische An- und Herausforderungen" erwarten Sie auch diesmal wieder zahlreiche Praxisvorträge, Live-Vorführungen und neue Impulse für Ihren Betrieb.

Werkstätten und Kunden glauben oft, dass mit der unterzeichneten Abtretung der Ansprüche gegen die Versicherung alles erledigt ist. Kommt es allerdings dazu, dass die Versicherung die Werkstattrechnung kürzt, stimmt das nicht mehr. Der Geschädigte wird durch die sogenannte subjektbezogene Schadenbetrachtung sowie die Rechtsprechung zu Werkstatt- beziehungsweise Prognoserisiko geschützt. Doch stimmt das auch für die Werkstatt?

Mit der Entscheidung vom 26.4.2022 (Az.: VI ZR 147/21) hat der BGH die Rechtsprechung zum Werkstattrisiko neu definiert. BGH-Richter Dr. Oliver Klein erklärt: „Die subjektbezogene Schadensbetrachtung schützt den Geschädigten eines Verkehrsunfalls. Bei der Beurteilung dessen, was „erforderlich“ zur Wiederherstellung des Unfallwagens ist, wird danach auf die beschränkten Erkenntnismöglichkeiten eines Geschädigten Rücksicht genommen, der ja in der Regel kein Fachmann für Kfz-Unfallschäden ist. Der Geschädigte darf deshalb einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens betrauen und, wenn es sich noch lohnt, eine Werkstatt mit der Reparatur des Schadens beauftragen.“ Das Risiko, dass die Werkstattrechnung höher ausfällt als vom Sachverständigen vorhergesagt (Werkstatt- und Prognoserisiko), liege beim Unfallverursacher. Die Auswirkungen dieses Urteils sind noch nicht absehbar. Die Betriebe sollten aber reagieren, um ihre Ansprüche zu sichern.

Die Würzburger Karosserie- und Schadenstage finden am 24. und 25. 2023 März im Vogel Convention Center statt. Gestützt wird das Event der Kooperationspartner Kanzlei Voigt, ZKF und den Redaktionen von »Fahrzeug+Karosserie« sowie »kfz-betrieb« von den Sponsoren Carbon, Dekra und PPG/Nexa Autocolor sowie den Business-Partnern Riparo, Glasurit und Fix Auto. darüber hinaus werden rund 70 Aussteller und etwa 800 Teilnehmer erwartet. Lassen Sie sich dieses Branchenevent nicht entgehen und melden Sie sich am besten gleich an!

 

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